Reglement für die Verleihung des Internationalen Alexander-Langer-Preises
Mit diesem Preis, der jährlich verliehen wird, beabsichtigt die Stiftung, die Erinnerung an Alexander Langer zu würdigen und wachzuhalten, indem sie der öffentlichen Meinung das Wirken von bekannten oder auch unbekannten Personen vorstellt, die durch mutige Entscheidungen, unabhängiges Denken und starke soziale Einbindung imstande sind, emblematische Situationen und neue Wege anzuzeigen, die zur Erreichung der in Art. 2 der Satzung angegebenen Ziele beitragen.
Der Dotationsfonds des Preises beläuft sich jährlich auf 10.000 Euro. In besonderen Fällen kann diese Summe unter verschiedenen PreisempfängerInnen aufgeteilt werden. Zur Aufstockung des Dotationsfonds können auch Einzelpersonen, Gruppen und öffentliche Behörden beitragen, die die Grundsätze des vorliegenden Reglements teilen.
Der/die PreisempfängerIn wird jedes Jahr innerhalb 31. Dezember vom Wissenschaftlichen Rat der Stiftung festgelegt. Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates sind neuen unabhängige Persönlichkeiten, die für die Dauer von drei Jahren im Amt bleiben. In seiner ersten Sitzung ernennt der Wissenschaftliche Rat eine/n PräsidentIn und eine/n VizepräsidentIn als SchriftführerIn. Die Entscheidungen des Wissenschaftlichen Rates sind frei und unanfechtbar. Sie müssen im weitestmöglichen Einvernehmen getroffen werden, und auf jeden Fall mit der Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder.
Die FreundInnen und UnterstützerInnen der Stiftung können einzeln oder in Gruppen innerhalb 31. Oktober eines jeden Jahres einen schriftlichen und begründeten Kandidierungsvorschlag einreichen. Der Wissenschaftliche Rat kann eine oder mehrere Personen, die eventuell auch von Außen herangezogen werden können, damit beauftragen, für eine zeitlich begrenzte Periode spezifische Untersuchungen und Dokumentationsarbeiten bezüglich der Tätigkeiten der Preiskandidaten durchzuführen.
Bei der feierlichen Preisverleihung verliest der Wissenschaftliche Rat seine Begründung für die Wahl des/der PreisträgerIn. Um die Kontinuität der Veranstaltung zu unterstreichen, wird die Eröffnungsrede von der PreisempfängerIn der Vorjahres gehalten. Der Ort der Preisverleihung kann von Jahr zu Jahr wechseln, um den Anfragen der möglichen Gastgeber und Unterstützer Unterstützung des Preises Rechnung zu tragen, die innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres eingehen sollten.