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Entschließungsantrag zum Friedensprozeß in Nordirland
22.9.1994, B4-0075/94 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
zum Abschluß der Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission eingereicht gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung von den Abgeordneten McKenna, Ahern, Langer und Rot im Namen der Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament zum Friedensprozeß in NordirlandDas Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf die Rede, die sein Präsident, Herr Klaus Hänsch, in der Sitzung am 14. September 1994 gehaltenen hat,
A. in der Erwägung, daß es sich bei Nordirland um ein Konfliktgebiet innerhalb der Europäischen Union handelt und der Friedensprozeß ein europäisches Anliegen ist,
B. in der Erwägung, daß der sich entfaltende Friedensprozeß auf jede nur erdenkliche Weise unterstützt werden muß, wobei die Achtung aller Kulturen und Traditionen Voraussetzung für die langfristige Wahrung der Sicherheit aller Bürger ist,
C. in der Erwägung, daß der Dialog mit und zwischen allen Teilen der Gesellschaft gefördert werden muß,
D. in der Erwägung, daß die am Konflikt Beteiligten die Möglichkeit erhalten müssen, am Lösungprozeß mitzuwirken,
1. fordert alle Beteiligten auf, sich vor allem darauf zu konzentrieren, einen echten Konsens zu erzielen;
2. fordert, daß Projekte zur Förderung des gegenseitigen Kennenlernens, vertrauensbildende Maßnahmen und gemeinsame Initiativen innerhalb der Zivilbevölkerung beider Seiten, insbesondere unter Jugendlichen, mit allen Mitteln unterstützt werden;
3. fordert, daß den Regierungen Irlands und des Vereinigten Königreichs alle personellen und materiellen Mittel, die den Friedensprozeß voranbringen können, zur Verfügung gestellt werden, indem insbesondere für die verschiedenen Prozesse, die sich ergeben können, neutrale Vermittler bereitgestellt werden;
4. vertritt die Auffassung, daß die Hilfe nicht darauf ausgerichtet sein sollte, eine verfassungsrechtliche Lösung aufzuzwingen, sondern daß die Unabhängigkeit des Parlaments vielmehr dazu genutzt werden sollte, die Debatte zu erleichtern und den Friedensprozeß zu unterstützen;
5. beauftragt seinen Ausschuß für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten, eine Anhörung mit Vertretern aller beteiligten Parteien zu veranstalten;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten des Vereinigten Königreichs und Irlands zu übermitteln.