Alexander Langer Alexander Langer Schriften - Alexander Langer Ex-Jugoslawien

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Zur Lage in Bosnien-Herzegowina

15.7.1994, Entschließungsantrag EP
B4-0425/94 - zum Abschluß der Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission, eingereicht gemäß Artikel 37 Absatz 2 GO von den Abgeordneten Langer, Roth, Wolf und Cohn-Bendit im Namen der Fraktion DIE GRÜNEN zur Lage in Bosnien-Herzegowina

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Bosnien-Herzegowina,

A. angesichts der aktuellen Lage in Bosnien-Herzegowina, wo in den letzten Tagen Kriegshandlungen von mehreren Seiten stark zugenommen haben,

B. in Kenntnis der Botschaft, die sein Präsident Klaus Hänsch an die Veranstalter der Internationalen Konferenz in Tuzla "Democracy Investment" am 5. November 1994 gesandt hat, und unter Hinweis auf die Resolution, die von bosnischen, serbischen, kroatischen und ausländischen Teilnehmern dieser Konferenz verabschiedet wurde,

C. in der Erwägung, daß einige Mitgliedstaaten die Abschiebung von Flüchtlingen, Kriegsdeserteuren und Roma nach Serbien, Montenegro, Kosovo und Mazedonien vorbereiten, und unter Hinweis auf den Fall des serbischen Kriegsdeserteurs Ernest Vilicic im zukünftigen Mitgliedsland Schweden,

1. ist der Meinung, daß trotz aller Enttäuschungen über die manchmal skandalöse Wirkungslosigkeit der Vereinten Nationen die Beschlüsse des Sicherheitsrates und der Vollversammlung respektiert werden müssen und von keinem Mitgliedstaat einseitig mißachtet oder als aufgehoben betrachtet werden können;

2. fordert, daß der UN-Sicherheitsrat unverzüglich zusammentritt, die Lage in Bosnien-Herzegowina überprüft und einen neuen Vorschlag für die Wiederherstellung des Friedens, des Zusammenlebens und der Integrität der Republik Bosnien-Herzegowina erarbeitet;

3. unterstreicht allerdings die klare Unterscheidung zwischen der Selbstverteidigung eines international anerkannten Staates mit einer legitimen Regierung einerseits und der Aggression zum Zwecke der ethnischen "Säuberung" und Aufteilung dieser von mehreren Volksgruppen und Konfessionen bewohnten Republik andererseits;

4. wiederholt, daß die ethnische Aufteilung der Republik Bosnien-Herzegowina in keinem Fall eine akzeptable oder befriedigende Lösung darstellen kann, da sie eine massive und nur durch Gewalt vollziehbare ethnische "Säuberung" und Homogenisierung voraussetzt bzw. noch weiter ermutigt und einen äußerst gefährlichen Präzedenzfall darstellen würde;

5. fordert mehr denn je, daß die Union ihren vollen Einsatz zur Verteidigung der noch bestehenden zivilen Strukturen und des Zusammenlebens in der Region von Tuzla zum Tragen bringt, bevor auch dort Organe von außen eingesetzt werden müssen, um den Wiederaufbau zu ermöglichen;

6. sieht eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Friedensbemühungen in der Stärkung jener immer noch existierenden Elemente der multi-kulturellen zivilen Gesellschaft wie freie Medien, bürgerliche (d.h. nicht-ethnisch organisierte) Parteien und Menschenrechtsgruppen, und fordert, daß die Union diese Kräfte und Inititiativen mit vollem Nachdruck unterstützt;

7. fordert die Mitgliedstaaten der Union, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland und das zukünftige Mitgliedsland Schweden hinsichtlich des "Falles Vilicic", auf, keine Flüchtlinge, Kriegsdienstverweigerer und Roma gegen ihren Willen in das ehemalige Jugoslawien abzuschieben;

8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Generalsekretären der Vereinten Nationen, der NATO und der WEU, sowie den Regierungen der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, Schwedens und der USA zu übermitteln.
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