Alexander Langer Alexander Langer Schriften - Alexander Langer Albanien

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LANGER-RESOLUTION ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER E.G. UND ALBANIEN

19.2.1992
(auf Antrag Langers vom Politischen Ausschuß, nach Diskussion des Arguments am 20.9.1990, am 19.12.1990 und am 9.1.1991, im Dringlichkeitswege am 9.1.1991 mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ohne Gegenstimmen verabschiedet und einstimmig für die Aufnahme in die Tagesordnung der Plenarsitzung vorgeschlagen; am 22.2.1991 vom Plenum mit geringfügigen Änderungen genehmigt)

Das Europäische Parlament,

- in Anbetracht seiner Entschließung vom 25.Oktober 1985 über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Albanien (Doc.A2-114/85);

- in Kenntnis der Erklärung der Zwölf vom 5.Juli 1990 über Albanien, im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit;

- in Anbetracht seiner Entschließung vom 12.Juli 1990 über die Lage in Albanien;

- unter Berücksichtigung der abschließenden Erklärung des Europäischen Rates vom 14.-15.Dezember 1990, worin die Hoffnung zum Ausdruck gebracht wird, daß sich die jüngsten Entwicklungen in Albanien in eine demokratische Richtung bewegen;

A - begrüßt mit Solidarität und Freude die Manifestationen von Freiheit und politischem Pluralismus, die sich jüngst in Albanien vor allem auf Initiative der Studenten, aber auch vieler anderer Menschen, ereignet haben und stellt mit Befriedigung fest, daß diese den Weg zu einem Demokratisierungsprozeß der Gesellschaft und des Staates in Albanien eröffnet haben;

B - begrüßt mit besonderer Genugtuung die offizielle Zulassung der "demokratischen Partei" und hofft, daß ebensolches anderen politischen Parteien widerfahren möge, die sich gegebenenfalls bilden sollten;

C - hofft, daß der Weg der demokratischen Reformen, des politischen Pluralismus und des Rechtsstaats ohne Zögern in Albanien beschritten und abgesichert werde, unter voller Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte, der Souveränität Albaniens und der guten Zusammenarbeit in Europa;

D - hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, daß ganz Europa (die Gemeinschaft und die anderen Länder) seine Solidarität gegenüber einem Volk zum Ausdruck bringt, das - auch aufgrund der von seinem Regime verfolgten Selbstisolierung - allzulang vergessen und vernachlässigt wurde;

E - drückt die Hoffnung aus, daß Freiheit und politischer, gesellschaftlicher, kultureller, religiöser und sprachlicher Pluralismus sich in Albanien friedlich und demokratisch entfalten und verankern können, und daß der demokratische Aufbruch in jenem Lande nicht innere oder internationale Spannungen freisetzt, welche die schon beträchtlichen Schwierigkeiten der Balkanregion noch erhöhen könnten;

F - hofft, daß diejenigen Personen, die im Lauf der jüngsten Kundgebungen in zahlreichen albanischen Städten verhaftet wurden, während ihrer Haft gerecht behandelt werden und sich nicht in Zielscheiben für willkürliche Prozesse verwandeln, noch zu Strafen verurteilt werden, die in keinem tatsächlichen Verhältnis zu den eventuell nachweisbaren Anklagen stehen, und hofft auch, daß volle Klarheit über jene Personen herbeigeführt werde, die im Laufe der erwähnten Ereignisse getötet oder verletzt worden sein sollten;

G - ist überzeugt, daß die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Albanien einen wichtigen Beitrag zur Erreichung all dieser Ziele darstellen kann.

Das Europäische Parlament

1. bekräftigt seine volle Unterstützung für einen echten Demokratisierungsprozeß des öffentlichen Lebens in Albanien, mit dem Ziel, auch dieses Land in den vollen Geltungsbereich der Grundsätze der Schlußakte von Helsinki und der Erklärung der KSZE-Sitzung von Paris (November 1990) einzubeziehen und die Entfaltung eines Rechtsstaates und einer pluralistischen Demokratie zu fördern, was eine notwendige Bedingung für die volle Integration Albaniens in den europäischen Rahmen darstellt;

2. fordert die Regierungen der KSZE-Mitgliedstaaten (und insbesondere die Regierungen der EG-Mitgliedstaaten) auf, den albanischen Antrag auf volle Mitgliedschaft beim KSZE-Prozeß positiv zu bescheiden;

3. fordert den Rat und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf, positiv auf den Antrag Albaniens zu reagieren, gegenseitige Beziehungen zwischen Albanien und der Gemeinschaft zu eröffnen und hofft, daß beide Seiten sich ernstlich bemühen, ergiebige Beziehungen in Politik, Kultur, Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Technik zu entfalten; diesbezüglich empfiehlt es, die Möglichkeiten zu einem Wirtschafts- und Handelsabkommen unverzüglich zu prüfen, sobald die notwendigen politischen Garantien bestehen;

4. fordert die Zwölf auf, in Anbetracht der für die Bevölkerung äußerst schwierigen Wirtschaftslage humanitäre Hilfe für Albanien zu erwägen - sofern dies von albanischer Seite gewünscht wird;

5. wünscht sich, daß normale diplomatische Beziehungen zwischen Albanien und allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zustandekommen;

6. sieht in der Kooperation für die Sicherheit im Mittelmeerraum (auch im Rahmen der angestrebten Mittelmeer-KSZ), im Aktionsplan für das Mittelmeer (P.A.M.), in der Umwelt-Kooperation zwischen Mittelmeer-Anrainerstaaten einen besonders günstigen Rahmen für die Entwicklung guter gegenseitiger Beziehungen;

7. freut sich über die angekündigte Verfassungsreform in Albanien und hofft, daß vor allem die Menschenrechte (inbegriffen die Freiheit, das Land zu verlassen oder zu betreten), die freie Religionsausübung, der Pluralismus in Politik und Informationswesen und die Achtung der Rechte der Minderheiten darin angemessene Berücksichtigung finden und sich dann auch konkret verwirklichen lassen; diesbezüglich hofft das E.P. auch, daß Albanien ernsthaft erwägen möge, mit gewichtigen Maßnahmen früher erfolgte Verletzungen dieser Rechte wiedergutzumachen und alle Gefangenen freizulassen, die sich in Haft befinden, weil sie sich der Politik des Regimes entgegengestellt hatten;

8. fordert Albanien auf, jenen Bürgern des Landes, die ethnischen oder religiösen Minderheiten angehören, gleiche Rechte wie allen anderen zu gewährleisten und sie zu ermutigen, im Lande zu bleiben oder in ihre Heimatregionen zurückzukehren und ihnen dabei Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten ohne jede Diskriminierung zu sichern;

9. fordert gleichzeitig die Gemeinschaft auf, Griechenland spürbare Hilfe zukommen zu lassen, um die Probleme angehen zu können, die durch den plötzlichen Flüchtlingsstrom aus Albanien entstanden sind;

10. hofft, daß die anstehenden politischen Wahlen in einem Klima des tatsächlichen Pluralismus, mit angemessenen Bedingungen und Garantien für alle politischen Gruppierungen stattfinden, sodaß sich alle politischen Kräfte, die dies wünschen, auch wirklich organisieren, bekanntmachen und unter gerechten Umständen bewerben können; diesbezüglich erklärt sich das E.P. jetzt schon bereit, dazu durch die Entsendung eigener Beobachter beizutragen, wenn dies vom albanischen Volk gewünscht wird; in diesem Zusammenhang findet das E.P. die Forderung der albanischen Opposition gerechtfertigt, die bevorstehenden politischen Wahlen vom 10.2.1991 auf einen späteren Termin zu verlegen, damit eine tatsächlich pluralistische Wahlvorbereitung möglich ist;

11. beschließt, seine "Delegation für die Beziehungen zu Bulgarien und Rumänien" (D 9, vormals "Delegation für die Beziehungen zu Süd-Ost-Europa") in "Delegation für die Beziehungen zu Bulgarien, Rumänien und Albanien" umzubenennen und ihr die Aufgabe anzuvertrauen, den Boden für die weitere Entfaltung der Beziehungen zu bereiten;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Politischen Zusammenarbeit, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Generalsekreätrin des Europarates, sowie der albanischen Regierung und dem albanischen Parlament zu übermitteln.
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